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Steuerratgeber

Aufbewahren von Belegen

Das Sammeln und Verwahren von Rechnungen und Belegen ist eine Wissenschaft für sich. Um Ausgaben steuerlich geltend zu machen, ist sie jedoch notwendig. Aufn.: Busche
Das Sammeln und Verwahren von Rechnungen und Belegen ist eine Wissenschaft für sich. Um Ausgaben steuerlich geltend zu machen, ist sie jedoch notwendig. Aufn.: Busche
01.01.1970

Lüchow. Gewerbetreibende, bilanzierungspflichtige Unternehmer und selbstständig Tätige müssen Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Geschäftskorrespondenz sowie alle elektronisch übermittelten Dokumente mindestens sechs, Handelsbücher, Bilanzen und Buchungsbelege zehn Jahre aufbewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung im Buch gemacht worden ist, die Geschäftspost erhalten oder abgesandt worden ist.

Zum 31. Dezember 2018 konnten Dokumente aus dem Jahr 2008 vernichtet werden, sofern der letzte Eintrag daraus stammt. Verschiedene Belege sind auch bei Online-Übermittlung der Steuererklärung einzureichen: Steuerbescheinigung über abgeführte Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag, Bescheinigung über anrechenbare im Ausland gezahlte Steuern, Zuwendungsnachweise (Spendenbescheinigungen), Nachweis der außergewöhnlichen Belastungen, Nachweis über den Grad der Behinderung (GdB), Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit. Diese Belege sind nur vorzulegen, wenn sie nicht elektronisch (zum Beispiel durch Arbeitgeber) übermittelt wurden: Lohnsteuerbescheinigungen und Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen, Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen (VL), Bescheinigungen über gezahlte Altersvorsorgebeiträge.


andrea blanck
VLH Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.

Belege über Arbeitsmittel und Nachweise über Beiträge an Berufsverbände, Bestätigungen zu Lebens- oder Haftpflichtversicherungen und der vom Arbeitgeber ausgehändigte Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, Nachweise über haushaltsnahe Dienstleistungen und Kinderbetreuungskosten müssen dem Finanzamt nur auf Verlangen eingereicht werden. Diese Unterlagen sind bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids aufzubewahren. lps/Cb


Unfallkosten richtig absetzen

Ein Autounfall kann teuer werden – eventuell ist dieser ein Fall für die Steuererklärung. Aufn.: ADAC
Ein Autounfall kann teuer werden – eventuell ist dieser ein Fall für die Steuererklärung. Aufn.: ADAC

Lüchow. Ungünstige Witterung erhöht im Winter und Frühjahr die Unfallgefahr auf den Straßen. Selbst wenn sich daraus nur Blechschäden ergeben, sind die Reparaturkosten oft hoch. Befindet sich der Fahrer oder die Fahrerin zum Zeitpunkt des Unfalls jedoch auf einer beruflich bedingten Fahrt, werden einige Ausgaben vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt. Erfüllt ist diese Voraussetzung etwa auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte. Gleiches gilt für Heimfahrten im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung und für dienstlich begründete Fahrten und Reisen sowie für Schäden, die während der Arbeitszeit an einem geparkten Fahrzeug entstehen, auch wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann. Es zählen auch Fahrten zu Vorstellungsgesprächen und Fortbildungen. Kleinere Umwege werden geduldet. Gegnerische Reparaturkosten können ebenfalls als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. In bestimmten Fällen können Unfallkosten auch als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Das Finanzamt berücksichtigt nicht nur die Werkstattrechnung. Auch Aufwendungen für Sachverständige, Anwälte oder Gerichtskosten zählen zu den außergewöhnlichen Aufwendungen mit steuermindernder Wirkung. Zu Buche schlagen weiterhin Abschleppkosten und Selbstbeteiligungen der Kaskoversicherung. Kam es zu Verletzungen oder anderen gesundheitlichen Schädigungen, können auch Ausgaben für Ärzte, Klinikaufenthalte, ambulante und stationäre Rehamaßnahmen, Physiobzw. Ergotherapie als Werbungskosten abgesetzt werden.

Im Zweifel fragt man beim/ bei der Steuerberater/in nach, ob die Unfallkosten als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen sind. Alle Belege sind aufzubewahren. lps/Cb


Neue Fristen gelten

Lüchow. Die Fristen haben sich geändert. Wer seine Erklärung für das Jahr 2018 macht, hat in allen Bundesländern bis zum 31. Juli 2019 Zeit dafür. Wer sich bei der Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein vertreten lässt, für den gelten generell andere Fristen: Der letzte Termin für die Steuererklärung für 2018 ist der 29. Februar 2020 (Schaltjahr). Ausnahme: Verschickt das Finanzamt eine sogenannte Vorweganforderung, in der man aufgefordert wird, die Steuer für das Folgejahr innerhalb einer gesetzten Frist einzureichen, dann gibt es keine Verlängerung, selbst wenn man von einem Berater unterstützt wird. Dieses Schreiben sollte man seinem Berater auch unbedingt zeitnah vorlegen. ejz


Einspruch einlegen

Lüchow. Liegt dem zuständigen Finanzamt ein fristgemäß eingegangener Einspruch vor, prüft es den Fall erneut. Dabei können sich auch neue Umstände zum Nachteil des oder der Steuerpflichtigen ergeben. Darauf hat das Amt hinzuweisen. Der oder die Steuerpflichtige kann beim Einspruch bleiben oder diesen zurücknehmen. Gibt es keine Rückmeldung oder eine Bekräftigung, fällt das Finanzamt eine Entscheidung. Ist man mit dem Bescheid nicht einverstanden, bleibt die Klage vor dem Finanzgericht. lps/Cb


Wer erhält Baukindergeld?

Lüchow. Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren können seit September 2018 Baukindergeld beantragen. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 75 000 Euro pro Jahr und 15 000 Euro pro Kind. Bei einem Kind beträgt das maximale zu versteuernde Einkommen somit 90 000 Euro. Pro Kind und Jahr werden 1200 Euro über zehn Jahre ausgezahlt. Einer Familie mit einem Kind stehen somit insgesamt 12 000 Euro, einer Familie mit zwei Kindern 24 000 Euro zu. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich das Baukindergeld erneut um 12 000 Euro.

Gewährt wird das Baukindergeld rückwirkend ab 1. Januar 2018. Voraussetzung ist eine Anschaffung von Neu- beziehungsweise Bestandsimmobilien in der Zeit vom 1.1.2018 bis 31.12.2020. Anträge auf Gewährung nimmt ausschließlich die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entgegen. Anträge können nur online gestellt werden. Die Antragsfrist beträgt drei Monate nach dem Einzug in die Wohnung. lps/Cb